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Bestattungskosten

In der Praxis kommt es oftmals zu Situationen, in welchen aus zeitlichen Gründen weder der Erbe noch ein Bestattungsberechtigter bzw. Totenfürsorgeverpflichteter mangels Kontakt zum Erblasser die Bestattung in Auftrag gibt. Aus dem näheren Umfeld des Erblassers, wie Freunde und Wohnungsnachbarn, kommt dann der Auftrag zur Vornahme der Bestattung. Der Auftraggeber haftet in derartigen Fällen primär dem Bestattungsunternehmen für die Bestattungskosten.
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Bestattungskosten – Kostentragung

Es ist prinzipiell zu trennen zwischen der Berechtigung, die Bestattung vorzunehmen und der Verpflichtung, die Bestattungskosten zu bezahlen.

An dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass die Bestattungsberechtigung nicht mit dem Erbrecht verbunden ist.

Neben der Bestattungsberechtigung gibt es auch eine Bestattungspflicht.
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Bestattungskosten tragen Kinder auch bei Erbausschlagung

Urteil im Volltext
Urteil des VGH Mannheim vom 19.10.2004

Leitsatz:
Es ist vefassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber eine Bestattungspflicht für volljährige Kinder des Verstorbenen und dementsprechend eine Pflicht zur Kostenerstattung in den Fällen, in denen die zuständige Behörde die Beststattung in rechtlich zulässiger Weise selbst veranlasst hat, ohne Einschränkung normiert hat. Eine Pflicht, im Bestattungsgesetz eine Ausnahme hiervon, etwa bei gestörten Familienverhältnissen, vorzusehen, besteht unter Berücksichtigung der Kostenübernahmeregelung des § 15 BSHG von Verfassung wegen nicht (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtssprechung, vgl. Urteil vom 5.12.1996 – 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 313 ff..; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 – 5 C 2/03 – zur Auslegung von § 15 BSHG.

Bestattungsverpflichtung

Die Verpflichtung zur Bestattung trifft grundsätzlich die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Sind Angehörige nicht bekannt, werden die Bestattungskosten von der zuständigen Gemeinde übernommen. Im Übrigen werden die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung vom Erben getragen, wobei die Kosten als Nachlassverbindlichkeit gelten.