Behindertentestament
Um den Rückgriff des Sozialhilfeträgers beim behinderten Kind zu vermeiden, können die Eltern eine besondere Testamentsgestaltung wie Vor- und Nacherbschaft vornehmen, damit dem Kind zwar nicht das Vermögen an sich, jedoch letztlich die Nutzung daraus bleibt. Hinzu kommt die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dergestalt, dass der Testamentsvollstrecker dem behinderten Kind die Nutznießung an der Vorerbschaft zukommen lässt. Durch geschickte Abfassung des Behindertentestaments kann dem behinderten Kind mit Hilfe regelmäßiger konkreter Zuwendungen ermöglicht werden, unabhängig von der Sozialhilfe Erleichterungen im täglichen Leben zu erlangen.
Fragen und Antworten zum Testament für Menschen mit behinderten Angehörigen
Wie wird die Relevanz von Behindertentestamenten aufgrund der demographischen Daten eingeschätzt?
Die Zahl der Behinderten, insbesondere auch der Kinder, nimmt immer mehr zu.
Im Jahre 2003 waren es 180.000 Menschen, die eine stationäre Betreuung benötigten. Die Kosten für diese stationäre Behandlung wurden zu 90 % von der öffentlichen Hand bestritten. Diese Zahl wird sich auf ca. 210.000 im Jahre 2009 erhöhen.
Die Zahl der behinderten Menschen, die ambulante Betreuung in betreuten Wohnformen erhalten, wird im Jahr 2009 ca. 60.000 betragen.
Die Pflegeheim- und Pflegekosten erhöhen sich ständig.
Trotz Pflegeversicherung sind von den Betroffenen Zuzahlungen in Höhe von 2.000,- € bis 3.000,- € monatlich zu erbringen.
Viele Behinderte bzw. ihre Angehörige sind dazu nicht in der Lage.
Sie sind daher auf Sozialhilfe angewiesen.
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