Stückvermächtnis
Wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung dem durch Vermächtnis Begünstigten einen konkreten Gegenstand zuwenden will, handelt es sich um ein Stückvermächtnis.
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Vermächtnis
Der Erblasser kann durch Anordnungen in seinem Testament einem Dritten einen bestimmten Vermögensgegenstand zuwenden. Die Zuwendung geschieht durch ein Vermächtnis.
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Vermächtniskürzung und Pflichtteilslast
Der Erbe kann, wenn der Erblasser nichts anderes angeordnet hat, vom Erblasser ausgesetzte Vermächtnisse teilweise kürzen, im Verhältnis der Pflichtteilsquote, wenn pflichtteilsberechtigte Personen von der Erbfolge ausgeschlossen sind und ihren Pflichtteil geltend machen.
Unzutreffend sind Ausführungen in Kolumnen die im Internet veröffentlicht sind, in welchen ausgeführt wird, dass der Erblasser, der die Vermächtnisse ausgesetzt hat, die Vermächtnisse verhältnismäßig kürzen kann. Dies ist technisch überhaupt nicht mehr möglich. Kürzungsberechtigt ist ausschließlich der Erbe, die Erbengemeinschaft.
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Vermächtnisnehmer
Der Vermächtnisnehmer ist nicht an der Nachlassauseinandersetzung beteiligt.
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Vermächtnissurrogat
Hatte der Erblasser den in seiner letztwilligen Verfügung bezeichneten Vermächtnisgegenstand zu seinen Lebzeiten veräussert und befindet sich der Erlös aus dieser Veräusserung noch im Nachlass, so kann der Vermächtnisnehmer grundsätzlich keinen Anspruch geltend machen, dass er nunmehr statt des Vermächtnisgegenstandes den Kauferlös erhält.
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Vollmacht (postmortal)
Eine postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird.
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Vollmachten für deutsche Staatsangehörige bei regelmäßigen Aufenthalt in Spanien und mit Vermögen in Spanien
1. Vorbemerkung
Wenn deutsche Staatsangehörige Eigentum in Spanien haben, erleichtern Vollmachten den praktischen Ablauf bei Immobiliengeschäften oder auch in Notfällen.
Es müssen dann nicht alle Beteiligte persönlich nach Spanien reisen, um spanisches Eigentum zu erwerben, zu belasten, oder zu veräußern. Es ist dann ausreichend, dass der Bevollmächtige nach Spanien fährt.
Zur Vorsorge der Erhaltung der Handlungsfähigkeit im Alter und bei Krankheit sind Vollmachten das geeignete Mittel, um stehende Probleme zu lösen.
Vorsorgevollmacht, Altersvorsorgevollmacht
Achtung unbrauchbare Formularsätze im Internet.
Es ist im hohen Umfang nunmehr feststellbar, dass immer mehr vollkommen unbrauchbare Altersvorsorgevollmachtsformulare von verschiedenen Organisationen im Internet veröffentlicht werden.
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Wahlvermächtnis
Neben der Aussetzung von Stückvermächtnissen hat der Erblasser auch die Möglichkeit, mit Hilfe eines sog. Wahlvermächtnisses letztwillig zu bestimmen, dass der Vermächtnisnehmer sich aus mehreren Gegenständen einen Gegenstand aussuchen kann.
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