Eingliederungshilfe, Unterhalt, Vermögenseinsatz, minderjährige Kinder
Bei der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII für Kinder und Jugendliche kommt es zur Anwendung des §§ 91 ff. SGB VIII.
Das Jugendamt hat die anfallenden Kosten der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII für Kinder primär in vollem Umfang zu übernehmen. Diese Übernahme hat zu erfolgen, unabhängig davon, ob ein Kostenbeitrag erhoben werden kann oder ob ein gesetzlicher Anspruchsübergang erfolgt (§ 92 Abs. 3 i. V. m. § 91 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII).
Mehr zum Thema Eingliederungshilfe, Unterhalt, Vermögenseinsatz, minderjährige Kinder —>
Unterhalt (Zivilrecht)
Unterhaltspflichten gemäß § 1615 BGB erlöschen mit dem Tod des Erblassers.
Mehr zum Thema Unterhalt (Zivilrecht) —>
Unternehmensnachfolge, Testament, Auswahlverfahren
In den letzten Jahren ist zunehmend der Trend festzustellen, dass hier Ehen, gerade Unternehmer-Ehen, immer häufiger geschieden werden. Der Unternehmer heiratet dann ein zweites Mal. Auch aus dieser zweiten Ehe, die der Unternehmer oftmals erst mit einem Alter von 45 bzw. 50 eingeht, gehen Kinder hervor.
Es stellt sich daher immer die Frage, welches der Kinder, ob aus erster oder zweiter Ehe, für die Fortführung des Unternehmens geeignet ist.
Mehr zum Thema Unternehmensnachfolge, Testament, Auswahlverfahren —>
USA – Doppelbesteuerungsabkommen
Bekanntmachung
der Neufassung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern
Vom 4. Juni 2008
Mehr zum Thema USA – Doppelbesteuerungsabkommen —>
USA – Immobilie – Testament
Gerade dann, wenn Auslandsimmobilien vorhanden sind, ist es von großer Bedeutung, Wert zu legen auf die richtige Form des Testaments. Wenn nämlich das in Deutschland verfasste Testament im Ausland als nicht formgültig angesehen wird, kommt es im Ausland dann zur gesetzlichen Erbfolge. Gerade bei den zahlreich vorhandenen Ferienimmobilien Deutscher in Florida kann es zu Problemen führen, wenn nur ein handschriftliches Testament vorliegt. In diesem Fall kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Ein handschriftliches Testament wäre in Florida nur dann wirksam, wenn mindestens zwei neutrale Zeugen die Echtheit der Unterschrift des Erblassers bestätigt hätten.
USA Erbrecht
Jeder der 50 Einzelstaaten in den USA hat nicht nur ein eigenes materielles Erbrecht, sondern auch ein eigenes internationales Erbrecht.
Hierbei ist zu beachten, dass das Verhältnis des Erbrechts der einzelnen US-Staaten zueinander dieselben kollisionsrechtlichen Regeln hat, wie das Verhältnis des einzelnen US-Staats zum Erbrecht ausländischer Staaten. Keine Regel jedoch ohne Ausnahme: Bei den Staaten Louisiana, Puerto Rico und Mississippi liegen Spezialregelungen vor. Die Erbfolge für unbewegliches Vermögen richtet sich, unabhängig ob gesetzliche oder testamentarische Erbfolge vorliegt, nach dem jeweiligen Belegenheitsrecht. Dieses Belegenheitsrecht entscheidet, ob hier das Recht des Landes anzuwenden ist, in welchem sich das Grundstück befindet, oder ob ggf. das Recht des Staates des Eigentümers anzuwenden ist.
