Erbrecht-ABC

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Böswillige Schenkung

Eine böswillige Schenkung liegt dann vor, wenn der Erblasser eine Schenkung in der Absicht gemacht hat, den Erben/Vertragserben zu beeinträchtigen. Im Falle einer Rechtsbeeinträchtigung kann dann der Erbe vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks verlangen.
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Die Steuersätze sind für Personen der Steuerklasse II und III erhöht worden

Verlierer der Steuerreform sind die Nichten und Neffen. Der Steuersatz für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist erheblich erhöht worden.

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Erbrecht in Slowenien

Gesetzliche Erben:
Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind gemäß Artikel 11 Abs. 1 des Erbgesetztes in Slowenien die Kinder und der Ehegatte des Erblassers zu gleichen Teilen nach Köpfen.

Es erfolgte eine Gleichstellung von nichtehelichen Kindern mit ehelichen Kindern. Bei den adoptierten Kindern ist es so, dass diese nur in der Familie des Annehmenden erben.
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Erbschaftsteuer, Schenkungen an Personen der Steuerklasse II oder III, Übernahme der Schenkungsteuer

Durch die Übernahme der Schenkungsteuer nach § 10 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz können Entlastungen herbeigeführt werden.

Frankreich: Erbfolge, Staatsverträge

Staatsvertragliche Regelungen auf dem Gebiet des Erbrechts bestehen zwischen Frankreich und Deutschland nicht.

Italien – Erbschaftssteuer – Schenkungssteuer

In Italien wurde zum 03.10.2006 die Erbschaftssteuer und zum 01.01.2007 die Schenkungssteuer wieder eingeführt.
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Niedrige Zinsen/Kapitalerträge: Problemstellungen für Stiftungen

Zahlreiche Stiftungen werden in dem Jahr 2010, und derzeit noch 2011, ihre Stiftungszwecke nicht verfolgen können, da die Erträgnisse aus den sicheren Geldanlagen deutlich, im Gegensatz zu den früheren Jahren, zurückgegangen sind.

Bei sicheren Vermögensanlagen ist eine Rendite von etwa 2,5 % festzustellen.

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Portugal: Erbschaftsteuer, Steuerklassen

Steuerklassen und Freibeträge im portugiesischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rechtslage bis zum 31.12.2003

Steuerklasse I Ehegatten und Abkömmlinge, die 18 Jahre oder älter sind (auch adoptierte
Kinder)
3.641,22 Euro
Steuerklasse II Verwandte in aufsteigender Linie und Geschwister 374,20 Euro
(für Verwandte in aufsteigender Linie wird beim Erwerb von Todes wegen ein zusätzlicher Freibetrag von 1.820,61 Euro gewährt)
Steuerklasse III Verwandte der Seitenlinie bis zum dritten Grade (zum Beispiel Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten) 374,20 Euro
Steuerklasse IV Alle sonstigen Erwerber 374,20 Euro

Portugal: Erbschaftsteuer, Steuertarif

Steuertarifder portugiesischen Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rechtslage bis zum 31.12.2003

Steuerpflichtiger Erwerb in Euro Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Steuerklasse IV
bis 3.641,22 0 7% 13% 16%
von 3.641,23 bis 14.265,22 3% 10% 17% 20%
von 14.265,62 bis 36.312,49 6% 13% 21% 25%
von 36.312,50 bis 71.328,10 9% 16% 25% 30%
von 71.328,11 bis 178.968,68 13% 21% 31% 36%
von 178.968,69 bis 355.343,62 17% 26% 38% 43%
mehr als 355.343,62 24% 32% 45% 50%

Schonvermögen bei Elternunterhalt (Übersicht)

Jahresbruttoeinkommen in € Berufsjahre seit Berufseintritt Schonvermögensfreibetrag in €
40.000 10 24.542
40.000 15 41.016
40.000 20 61.130
40.000 25 85.690
40.000 30 115.677
     
45.000 10 27.609
45.000 15 46.142
45.000 20 68.770
45.000 25 96.399
     
50.000 10 30.677
50.000 15 51.268
50.000 20 76.410
50.000 25 107.109
     
55.000 10 33.745
55.000 15 56.397
55.000 20 84.054
55.000 25 117.823
     
60.000 10 36.812
60.000 15 61.523
60.000 20 91.694
60.000 25 128.532
     
70.000 15 71.777
70.000 20 106.977
70.000 25 149.956
     
80.000 15 82.029
80.000 20 122.257
80.000 25 171.375
     
90.000 15 92.284
90.000 20 137.540
90.000 25 192.799
     
100.000 15 102.539
100.000 20 152.824
100.000 25 214.222
100.000 30 289.190
     
120.000 20 183.387
120.000 30 347.025
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