Erbrecht-ABC

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Portugal: Erbschaftsteuer, Steuertarif

Steuertarifder portugiesischen Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rechtslage bis zum 31.12.2003

Steuerpflichtiger Erwerb in Euro Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Steuerklasse IV
bis 3.641,22 0 7% 13% 16%
von 3.641,23 bis 14.265,22 3% 10% 17% 20%
von 14.265,62 bis 36.312,49 6% 13% 21% 25%
von 36.312,50 bis 71.328,10 9% 16% 25% 30%
von 71.328,11 bis 178.968,68 13% 21% 31% 36%
von 178.968,69 bis 355.343,62 17% 26% 38% 43%
mehr als 355.343,62 24% 32% 45% 50%

Portugal: Gesetzliche Erbfolge

Erben erster Ordnung sind der Ehegatte und die Abkömmlinge.

Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und weitere Vorfahren sowie der Ehegatte.

Erben dritter Ordnung sind die Geschwister und die weiteren Verwandten bis zur vierten Linie.

Portugal: Nachlassvollmachten

Vollmachten erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, eine trans- oder postmortale Vollmacht ist dem portugiesischem Recht unbekannt.

Eine Rechtswahl hinsichtlich des auf die Vollmacht anwendbaren Rechts ist zulässig. Wählt der Vollmachtgeber in der Vollmachtsurkunde ausdrücklich eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts, welches sowohl trans- als auch die postmortale Vollmacht zulässt, wird dies in Portugal im Regelfall anerkannt.

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