Erbrecht-ABC

Das Erbrecht ABC ist ein Service der:

Elternunterhaltsansprüche nach der Pflegeversicherung

Zur Leistung durch die Pflegeversicherung ist zunächst ein Antrag erforderlich.

Die Pflegeversicherung kommt nicht von sich aus auf denjenigen zu, der Ansprüche hätte, sondern derjenige, der meint, dass er Ansprüche herleiten kann, muss einen entsprechenden Antrag stellen.

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Frankreich: Erbrechtsreform, Pflichtteilsrecht – Das Noterbrecht bleibt

Das Pflichtteilsrecht in Frankreich ist ein Noterbrecht, durch das der Berechtigte seine Einsetzung als Miterbe zu Lasten des zu hoch eingesetzten Erben dinglich erzwingen kann.

Seit 1.1.07 ist der Verzicht auf das Noterbrecht durch den “Pacte de famille” möglich, allerdings nur durch Beurkundung vor zwei Notaren, von denen nur einer frei wählbar ist, der andere durch den Präsidenten der zuständigen Notarkammer bestimmt werden muss.
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Italien: Pflichtteilsrecht

Das italienische Erbrecht gewährt/garantiert den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Beteiligung am Nachlass des italienischen Erblassers auch gegen dessen Willen.

Art. 457 Absatz 3 schränkt die Testierfreiheit des Erblassers zugunsten der nächsten Angehörigen ein. Die testamentarischen Verfügungen dürfen die Rechte der Pflichtteilsberechtigten nicht beeinträchtigen. Dem Pflichtteilsberechtigten muss ein Teil verbleiben. Dieser wird reserva genannt.
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Italien: Rechtswahl, Pflichtteilsrecht

Im Falle der Erbfolge nach einem italienischen Staatsangehörigen bleiben die nach italienischem Recht bestehenden Rechte von Pflichtteilsberechtigten, die im Zeitpunkt des Todes des Erblassers ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien haben, von der Rechtswahl unberührt.

Lebensversicherungsvertrag, Nachlass, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Rechtsprechung des BGH hierzu im Jahr 2010

Wenn der Erblasser Versicherungsnehmer einer kapitalbildenden Lebensversicherung und selbst versicherte Person war und zudem wirksam im Zustand der Geschäftsfähigkeit einen Dritten im Wege eines Vertrags zu Gunsten Dritter als Bezugsberechtigten eingesetzt hat, fällt die Lebensversicherungssumme nicht in den Nachlass.

Wenn der Erblasser eine pflichtteilsberechtigte Person hinterlassen hat, ist zu prüfen, ob dieser Person ein Pflichtteilsergänzungsanspruch aus der ausgezahlten Lebensversicherungssumme zusteht.

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Patchworkfamilie, testamentarische Regelung, Erbvertrag nicht verheirateter Lebensgefährten

Wir schließen den nachstehenden Erbvertrag

§ 1 Widerruf früherer letztwilliger Verfügungen

Ein jeder von uns widerruft hiermit vorsorglich alle von uns bisher allein oder gemeinsam etwa errichteten letztwilligen Verfügungen. Bindende erbrechtliche Verfügungen gegenüber Dritten, die einen jeden von uns in der Verfügung über seinen Nachlass beschränken, bestehen nicht.

§ 2 Erbfolge nach dem Erstversterbenden

Wir setzen uns hiermit gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden, zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein.

§ 3 Erbfolge nach dem Zweitversterbenden

Der Überlebende von uns setzt die gemeinsamen Kinder, die wir hinterlassen zu seinen Erben ein jeweils zu gleichen Teilen. Ersatzerben sind ihre Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, tritt Anwachsung entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolge ein.

§ 4 Erbvertragliche Bindung

Unsere Erklärungen über die gegenseitige Erbeinsetzung nehmen wir mit erbvertraglicher Bindung gegenseitig an. Ein vertragliches Rücktrittsrecht will sich keiner von uns vorbehalten. Es besteht die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung.

Patientenverfügung (Einstellung der Beatmung)

Wenn bei einem Menschen die künstliche Beatmung eingestellt wird, so kommt es bei vollem Bewusstsein zu Atemnot und damit zu Todesangst. Der Mensch erstickt dabei qualvoll. Dies kann nur durch Medikamente vermieden werden, die den Atemnotreflex unterdrücken. Medizinisch wird zum Teil vorgeschlagen, die Beendigung der künstlichen Beatmung dadurch zu gestalten, dass es zu einer kontinuierlich nachlassenden Sauerstoffsättigung des Blutes kommen soll, einhergehend mit Müdigkeit, Bewusstseinsverlust und dem anschließenden Organversagen.

Patientenverfügung (Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen)

Das Vormundschaftsgericht muss die Einwilligung eines Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff dann genehmigen, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Patient aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte.
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Patientenverfügung (gerichtliche Geltendmachung)

Ansprüche resultieren aus der Patientenverfügung und müssen vor dem zuständigen Landgericht / Zivilkammer klageweise geltend gemacht werden.

Pflege, Pflegeleistungen, Steuerbefreiungen im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes

Pflegeleistungen, die gegenüber dem Erblasser oftmals unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt erbracht werden, sollen nunmehr auch erbschaftssteuerrechtlich besonders berücksichtigt werden.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass der Freibetrag für eine Zuwendung, die als angemessenes Entgelt für eine Pflege oder Unterhaltsgewährung an den Erblasser oder Schenker anzusehen ist, mit einem Freibetrag von 20.000,- € belohnt wird.

Voraussetzung für diese Steuerbefreiung ist, dass hier eine schlüssige Dokumentation diesbezüglich vorgelegt werden kann.

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