Erbrecht-ABC

Das Erbrecht ABC ist ein Service der:

Nichteheliche Lebensgemeinschaft (Zivilrecht)

Den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steht kein gesetzliches Erbrecht zu. Auch eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über das Ehegattenrecht wird abgelehnt.

Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht, dauernde Last, Wart und Pflege – Wertberechnung

Nach Anlage 9 zu § 14 BewG ist der jährliche Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung nach folgender Tabelle zu bestimmen:

Dieser Wert wird benötigt, um im Bereich des Pflichtteilsrechts den Wert einer Gegenleistung bei Immobilienüberlassungen berechnen zu können.
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Niederlande: Anwaltsgebühren

Eine einheitliche Gebührenordnung ist in den Niederlanden unbekannt. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Stunden, wobei sich die Höhe des Stundensatzes an der Schwierigkeit des Verfahrens, der Höhe des Streitwertes und der Qualifikation des Anwaltes orientiert. Honorarvereinbarungen sind standesrechtlich zulässig.

Gebühren/Kostentragung

Selbst im Falle des Obsiegens ist regelmäßig ein Teil der Anwalts- und Gerichtskosten vom Mandanten zu tragen.

Portugal: Nachlassvollmachten

Vollmachten erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, eine trans- oder postmortale Vollmacht ist dem portugiesischem Recht unbekannt.

Eine Rechtswahl hinsichtlich des auf die Vollmacht anwendbaren Rechts ist zulässig. Wählt der Vollmachtgeber in der Vollmachtsurkunde ausdrücklich eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts, welches sowohl trans- als auch die postmortale Vollmacht zulässt, wird dies in Portugal im Regelfall anerkannt.

Schweiz: Nachlassvollmachten

Vollmachten erlöschen mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wobei oftmals Banken gerade die Vollmacht über den Tod hinaus nicht anerkennen.

Spanien: Nachlassinsolvenz

Ist der Nachlass überschuldet, zahlungsunfähig bzw. droht Zahlungsunfähigkeit, muss bzw. kann Nachlassinsolvenz beim Vollstreckungsgericht beantragt werden.

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Spanien: Nachlassvollmachten

Vollmachten erlöschen mit dem Tod des Vollmachtgebers. Handelt der Bevollmächtigte trotzdem weiter, sind seine Handlungen gültig, wenn Dritte gutgläubig waren. Es gilt nach spanischem Recht keine transmortale Vollmacht.

Das spanische Recht lässt jedoch eine Rechtswahl hinsichtlich des auf die Vollmacht anwendbaren Rechts zu. Wählt der deutsche Vollmachtgeber in der Vollmachtsurkunde ausdrücklich eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts, welches sowohl die trans- als auch die postmortale Vollmacht zulässt, wird dies auch in Spanien anerkannt.

Umstritten ist die Gültigkeit dieser Vollmacht aber dann, wenn der Bevollmächtigte Erbe ist.

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