Erbrecht in Kroatien
Gesetzliche Erben
Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Kinder und der Ehegatte zu jeweils gleichen Teilen.
Gesetzliche Erben zweiter Ordnung sind der Ehegatte und die Eltern.
Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Geschwister.
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Italien: Kataster
Jede Immobilie in Italien ist im Grundstückskataster erfasst.
In Italien gibt es zwei Arten Katastern:
- das nuovo-catasto edilizio urbano für städtische Grundstücke
und
- das nuovo-catasto terreni für Grundstücke im ländlichen Raum.
In diesen Katastern werden zwei Positionen festgehalten:
- die Art der Immobilie, ihre Ausmaße und ihr Eigentümer
und
- der Katasterwert (rendita catastale)
Der Katasterwert wird berechnet nach
- Größe der Immobilie (Anzahl der Räume)
und
- nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel
Die italienische Gemeinde legt die Bewertung
- der Kategorien
- der Lagen
- der Klassen
fest, aus denen sich die Tarife ergeben.
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Kettenschenkung (Steuerrecht)
Echte Kettenschenkungen führen dazu, dass bei jedem Schenkungsvorgang ein eigener steuerrechtlicher Tatbestand verwirklich wird, somit Schenkungssteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG für jeden Schenkungsfall separat festzustellen ist.
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Kettenschenkung (Zivilrecht)
Der Begriff der Kettenschenkung ist zu trennen vom Begriff der Schenkung unter Auflage. Eine Kettenschenkung liegt vor, wenn der Beschenkte den ihm geschenkten Gegenstand ohne rechtliche Verpflichtung aufgrund eines eigenen Entschlusses an einen Dritten weiterschenkt. Es liegen somit mehrere hintereinander geschaltete Schenkungen vor, wobei es jedem Schenker freisteht, den ihm geschenkten Gegenstand weiterzuschenken.
Kroatien: Erbrecht
Gesetzliche Erben
Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Kinder und der Ehegatte zu jeweils gleichen Teilen.
Gesetzliche Erben zweiter Ordnung sind der Ehegatte und die Eltern.
Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Geschwister.
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Kunstgegenstände (Steuerrecht)
Kunstgegenstände sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG teilweise oder gänzlich steuerbefreit, wenn die Erhaltung des Kunstgegenstandes wegen seiner Bedeutung für die Kunst im öffentlichen Interesse liegt und unter der Voraussetzung, dass die jährlichen Kosten in der Regel die Einnahmen übersteigen und der Gegenstand zu Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht wird.
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Sozinische Klausel
Die sozinische Klausel (cautela sozini) ist eine Sonderform der Verwirkungsklauseln. In sozinischen Klauseln kann z. B. geregelt werden, dass ein Erbe, der gegen ihn verpflichtende Auflagen verstößt, nachträglich das testamentarische Erbrecht verliert.
