Erbrecht-ABC

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Die Ehefrau im islamischen Erbrecht

Teilweise wird von Rechtsanwaltskanzleien ausgeführt, dass die rechtliche und finanzielle Position der Ehefrau im islamischen Erbrecht schwach sei.

Dies ist in dieser unreflektierten Art unzutreffend.

Der Erbteil der Ehefrau beläuft sich auf ein Viertel des Nachlasses.

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Immobilie – Testament

Grade dann, wenn Auslandsimmobilien vorhanden sind, ist die richtige Form des Testaments von großer Bedeutung. Wenn nämlich das in Deutschland verfasste Testament im Ausland als nicht formgültig angesehen wird, kommt es im Ausland dann zur gesetzlichen Erbfolge.
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Immobilien, Erbschaftsteuer, Bewertung bebauter Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser

Ein- und Zweifamilienhäuser werden nach dem Vergleichswertverfahren beurteilt.

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert der Immobilie durch den Kaufpreis bestimmt, der bei Verkäufen von anderen Immobilien ermittelt wurde, die vergleichbar sind.

Derzeit fehlt allerdings oftmals eine entsprechende vergleichbare Aufstellung über Immobilien.

Immobilien, vermietete Immobilien, Steuerstundung, Erbschaftsteuergesetz

Wenn der Erblasser eine Immobilie im Sinne des § 13 c Abs. 3 ErbStG hinterlässt, so kann der Erwerber, unabhängig ob er Erbe oder Vermächtnisnehmer ist, beim zuständigen Finanzamt eine Stundung beantragen.

Die Stundung ist dann zu gewähren, soweit der Erbe oder Vermächtnisnehmer die Steuer, die durch den Erwerb der Immobilie anfällt im Rahmen des Erbfalls, nur durch Veräußerung gerade dieses Vermögens aufbringen kann. Es wird insoweit auf § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG verwiesen.

Die Stundung kann nicht gewährt werden, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer, die auf das begünstigte Vermögen entfallende Erbschaftsteuer aus weiterem Vermögen, das er durch Erbanfall oder vermächtnisweise erhalten hat, befriedigen kann.

Internationales Erbrecht – Vermögen im Ausland

Der Traum vom eigenen Ferienhaus oder Ferienappartament wird immer mehr realisiert. Das Landhaus in der Toskana oder eine Villa auf Mallorca zählt zu den Topfavoriten der deutschen Eigentümer.

Ist das Berufsleben beendet, steht einem entspannten Lebensabend nichts mehr im Wege. Dieser Traum soll sich allerdings nicht zum Albtraum entwickeln, wenn die Immobilie vererbt werden soll. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man rechtzeitig Vorsorge getroffen haben.

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Irland: Anwaltsgebühren

Es gibt keine allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die Berechnung der Anwaltshonorare. Früher bestehende Regelungen wurden durch den Competition Act von 1991 beseitigt. Der Solicitor vereinbart mit seinen Mandanten die Berechnungsgrundlage für die Honorarbestimmung. Die einfachste Berechnungsart folgt dem für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Zeitaufwand, Bei seiner Abrechnung wird der Solicitor neben dem Zeitaufwand insbesondere die Schwierigkeit und Eilbedürftigkeit eines Auftrages berücksichtigen. Gemäß dem Solicitors (Amendment) Act von 1994 sind die Solicitors seit Februar 1995 verpflichtet, ihre Mandanten umgehend schriftlich über die anfallenden bzw. voraussichtlich anfallenden Kosten oder zumindest über die Berechnungsgrundlage der Kosten und Gebühren zu informieren.

Ist der Mandant mit der Abrechnung seines Solicitors nicht einverstanden, so kann er diese in streitigen Angelegenheiten dem Taxing Master des High Court zur Überprüfung vorlegen; in außergerichtlichen Angelegenheiten kann entweder die Law Society oder der Taxing Master mit der Überprüfung beauftragt werden, was in der Regel mit weiteren Kosten verbunden ist. Der Soiicitor kann das ihm von einem säumigen Mandanten geschuldete Honorar als vertraglich geschuldetes Entgelt beitreiben. Jeder Mandant kann von der Law Society verlangen, dass sie seiner Beschwerde über erhöhte Gebührenforderung nachgeht.

Auch das Honorar des Barristers ist gesetzlich nicht geregelt und muss im Einzelfall vereinbart werden. Die auf Seiten des Barrister angefallenen Kosten werden dem Mandanten vom Soiicitor nach Erledigung des Mandats in Rechnung gestellt. In umfangreicheren und langwierigeren Angelegenheiten können Soiicitor und Barrister dem Mandanten auch Zwischenabrechnungen stellen. Ein Barrister rechnet für sämtliche Beratungen, für die von ihm verfassten Entwürfe und Schriftsätze sowie für schriftliche Stellungnahmen und Gutachten ab. Für die Vorbereitung der gerichtlichen Verhandlung und den ersten Tag des Auftretens vor Gerichts ist ein brieffee und für jeden nachfolgenden Verhandlungstag ein refresher fee geschuldet. Im Streitfalle kann auch die Honorarabrechnung eines Barristers einer Überprüfung unterworfen werden.

Kostenrisiko

Der Soiicitor berät den Mandanten über die mit den einzelnen Verfahrensschritten verbundenen Kosten. Dagegen zählen Auskünfte über Kosten zumeist nicht zu den Aufgaben eines Barristers. Mit der Veranschlagung und der Überprüfung von Kosten können Legal cost accountants beauftragt werden. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten berechnen diese für ihre Tätigkeit zumeist ein Honorar in Höhe von 10% des geforderten Betrages.

Irland: Instanzenweg in Zivilsachen

Supreme Court
(mit Sitz in Dublin)
Rechtsmittelgericht

High Court
(mit Sitz in Dublin)
Gericht erster Instanz und Rechtsmittelgericht für die Urteile des Circuit Court und bestimmter anderer Gerichte

Circuit Court
(mit Sitz in jeder der 26 Hauptstädte der Grafschaften)
Gericht erster Instanz bei einem Streitwert bis zu € 38.092,14 und
Rechtsmittelgericht für Urteile des District Court und bestimmter anderer Gerichte

District Court
(mit Sitz in den 23 Bezirken)
Gericht erster Instanz bei einem Streitwert bis zu € 6.348,69 (einschließlich Bagatellverfahren) und für Handelssachen bei einem Streitwert bis zu € 1.269,74
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Islamisches Erbrecht / Ägypten / Vermächtnis

Das Vermächtnis nach ägyptischem Recht, welches bis 1/3 des Nachlasses umfassen kann, hat im Gegensatz zum deutschen Recht unmittelbare dingliche Wirkung, d. h., dass der Vermächtnisnehmer unmittelbar den Gegenstand erwirkt.

So kann z. B. selbstverständlich eine Ehefrau christlichen Glaubens von ihrem Ehemann, der Ägypter muslimischen Glaubens ist, nach islamischem Recht in der Ausprägung ägyptischen Rechts die Ehewohnung über das Vermächtnis erhalten.

Internetveröffentlichungen stellen oftmals nur auf das Erbrecht in Bezug auf Erbfolge ab und übersehen vermächtnisweise Regelungen.

Islamisches Erbrecht / Deutsches Erbrecht

Auf Grund der weiter schreitenden Globalisierung und der politischen Entwicklung in Europa und den arabischen Ländern wird es verstärkt dazu kommen, dass Staatsangehörige aus arabischen Staaten Vermögen in Deutschland plazieren und umgekehrt deutsche Staatsangehörige in arabischen Staaten investieren.

Zusätzlich nimmt die Zahl der Ehen zwischen deutschen und beispielsweise ägyptischen Staatsangehörigen zu, wobei es dann dazu kommt, dass gegebenenfalls die Eheleute unterschiedliche Religionszugehörigkeiten haben, beispielsweise der Ehemann ist Muslime mit ägyptischer Staatsangehörigkeit, die Ehefrau katholisch/evangelisch und deutsche Staatsangehörige.

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Islamisches Erbrecht / Ehevertrag / ordre public

Durch die Eheschließung einer christlichen Ehefrau und einem Ägypter islamischen Glaubens vor einer ägyptischen dafür zuständigen Stelle wird nicht von der christlichen Ehefrau in jedem Fall auf die ordre-public Korrektur in Deutschland verzichtet. Dies kann allenfalls dann angenommen werden, wenn die Eheleute über die Anerkennung des ägyptischen Rechts bei der Eheschließung hinaus einen zusätzlichen Ausschlussvertrag hinsichtlich des Erbrechts geschlossen hätten, der im Übrigen nur in Deutschland gilt und gerade nicht für Ägypten.

Eine darüber hinausgehende Wirkung kann einem Ehevertrag nicht beigemessen werden. Insoweit müssten dort deutliche Anzeichen vorliegen, dass der deutsche Ehepartner auf die Anwendung des ordre public verzichtet.

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