Portugal: Gesetzliche Erbfolge
Erben erster Ordnung sind der Ehegatte und die Abkömmlinge.
Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und weitere Vorfahren sowie der Ehegatte.
Erben dritter Ordnung sind die Geschwister und die weiteren Verwandten bis zur vierten Linie.
Testament, Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten
Vor- und Nacherbschaft und Schlusserbeinsetzung
§ 1 Erbfolge nach dem Erstversterbenden
Wir setzen uns hiermit gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden, zum alleinigen Erben ein. Der überlebende Ehegatte ist jedoch nur Vorerbe.
Nacherben sind unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen.
§ 2 Erbfolge nach dem Zweitversterbenden
Der Überlebende von uns setzt unsere Kinder zu seinen Erben ein.
