Erbrecht-ABC

Das Erbrecht ABC ist ein Service der:

Familienstiftung (Steuerrecht)

Bei der Vermögensübertragung auf eine Familienstiftung gilt die Steuerklasse des Verwandtschaftsverhältnisses des nach der Satzung entferntesten Bezugsberechtigten zu dem Stifter als maßgeblich.
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Familienstiftung (Zivilrecht)

Unter Familienstiftung versteht man keine eigene Art von Stiftung, sondern nur eine besondere Art der Anwendungsform der Stiftung.
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Finnland: Anwaltsgebühren

Gebührentabellen sind in Finnland unbekannt, da sich das Honorar des Rechtsanwalts nicht am Streitwert, sondern am Zeitaufwand orientiert. Die Höhe des Stundensatzes wird individuell vereinbart. Erfolgshonorare sind zulässig, jedoch unüblich.

Prozesskostenhilfe/Pflichtverteidiger

Auf Antrag wird durch das Gericht der Hauptsache – auch Ausländern – Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn der Antragsteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung zu tragen. Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe trägt der Staat nicht nur die Verfahrenskosten und die Kosten des eigenen Anwalts, sondern auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite.

Fiskus

Der Fiskus, das heißt der Staat, wird dann von Gesetzes wegen Erbe, wenn innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ein Erbe durch das Nachlassgericht nicht ermittelt werden kann oder wenn alle bekannten Erben die Ausschlagung erklärt haben. Ausschlagen oder auf sein gesetzliches Erbrecht verzichten kann der Fiskus nicht, er haftet allerdings nur beschränkt auf den Nachlass.

Frankreich: Anwaltsgebühren

Das französische Recht kennt keine Gebührentabellen nach Gegenstandswerten. Üblich sind Pauschalhonorare, die mit Beauftragung frei vereinbart oder nach Abschluss der Angelegenheit durch den Rechtsanwalt frei festgesetzt werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit. Steht die Höhe des Honorars im Streit, kann der Rechtsanwalt den Präsidenten seiner Rechtsanwaltskammer um Vermittlung bitten und im Falle des Scheiterns dieser Vermittlungsbemühungen vor Gericht klagen. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist mit Einschränkungen möglich.

Gebühren-/Kostentragung

Der obsiegenden Partei werden grundsätzlich die Rechtsanwaltskosten durch die Gegenseite nicht erstattet. Auf Antrag kann das Gericht einen in sein Ermessen gestellten Pauschalbetrag zur Erstattung an die obsiegende Partei bewilligen. Dieser Pauschalbetrag deckt jedoch regelmäßig nicht den tatsächlichen Aufwand.

Frankreich: Ausschlagungsfrist

Der Erbe kann die Erbschaft im Übrigen unbedingt und mit nachher nicht mehr beschränkbarer Haftung oder unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung durch einen Notar oder Gerichtsvollzieher annehmen. Bis zur Annahme kann er auch ausschlagen, nach neuem Recht äußerstenfalls in einer Frist von zehn, nicht mehr von dreißig Jahren. Die konkludente, unterstellte Annahme ist im französischen Recht auch möglich, allerdings nicht durch Vollzug bloßer Sicherungs- oder Erhaltungsmaßnahmen. Überdies ist die – in Deutschland aus steuerlichen Überlegungen nicht seltene – Ausschlagung faktisch zugunsten von Abkömmlingen aufgrund eines fehlenden gesetzlichen Stammprinzips im französischem Recht nicht möglich; dort wachsen nämlich die Anteile mangels anderweitiger Verfügung des Erblassers den Miterben an (Art. 758 ff. CC), so dass es nicht zu einem automatischen Nachrücken der Abkömmlinge des Ausschlagenden kommen kann.

Frankreich: Erbfolge, Staatsverträge

Staatsvertragliche Regelungen auf dem Gebiet des Erbrechts bestehen zwischen Frankreich und Deutschland nicht.

Frankreich: Erbrechtsreform

Ein Teil des französischen “Erbrechts” wurde zum 1.1.07 reformiert. Weiter kam es zum Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich auf dem Gebiet der Steuern auf Erbschaften und Schenkungen.

Ab dem 01.01.2007 wurden Neuerungen in zahlreichen Positionen vorgenommen.

Frankreich: Erbrechtsreform, Bindende Verfügungen

Das französische Erbrecht kennt keine zweiseitig bindenden Verfügungen von Todes wegen, Erbverträge sind grundsätzlich unzulässig.

Gemeinsame Testamente sind auch nach der Reform in Frankreich unzulässig. Allerdings besteht lediglich ein Formverbot, das durch Abfassung im Ausland umgangen werden kann. Das im Ausland verfasste Testament erzeugt aber keine Bindungswirkung in Frankreich, weil dies keine Frage der Form, sondern der materiellen Wirksamkeit ist. Soweit ein solches Testament besteht, ist es im Übrigen gültig und anwendbar.

Frankreich: Erbrechtsreform, Pflichtteilsrecht – Das Noterbrecht bleibt

Das Pflichtteilsrecht in Frankreich ist ein Noterbrecht, durch das der Berechtigte seine Einsetzung als Miterbe zu Lasten des zu hoch eingesetzten Erben dinglich erzwingen kann.

Seit 1.1.07 ist der Verzicht auf das Noterbrecht durch den “Pacte de famille” möglich, allerdings nur durch Beurkundung vor zwei Notaren, von denen nur einer frei wählbar ist, der andere durch den Präsidenten der zuständigen Notarkammer bestimmt werden muss.
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