Erbrecht-ABC

Das Erbrecht ABC ist ein Service der:

Ägyptisches Erbrecht / deutsches Erbrecht / ordre public

Das OLG Frankfurt hat am 10.05.2010 folgende Entscheidung gefällt:

Die Bestimmung des ägyptischen Erbrechts, dass beim Tod eines Ehegatten eine Ehefrau weniger erbt als ein Ehemann, kann einen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellen.

Die Bestimmung des ägyptischen Erbrechts, dass die Religionsverschiedenheit der Ehegatten (hier: muslimischer Ehemann und christliche Ehefrau) ein Erbhindernis darstellt, kann ebenfalls einen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellen.

Auch wenn die Eheleute in Paris ihren Lebensmittelpunkt hatten, stellt es für die Anwendung des deutschen ordre public einen hinreichenden Inlandsbezug dar, wenn die Ehefrau deutsche Staatsangehörige ist und es um einen Teilerbschein hinsichtlich des in Deutschland befindlichen Vermögens geht.

Mehr zum Thema Ägyptisches Erbrecht / deutsches Erbrecht / ordre public —>

Dauertestamentsvollstreckung

Die Dauer der Testamentsvollstreckung kann vom Erblasser selbst bestimmt werden. Trifft der Erblasser keine zeitliche Bestimmung, so ordnet das Gesetz einen Zeitraum von 30 Jahren an. Danach endet die Testamentsvollstreckung.

Dauertestamentsvollstreckung und Teilungsanordnung

Wirkt der Testamentsvollstrecker daran mit, ein zum Nachlass gehörendes Grundstück in Vollzug einer Tilgungsanordnung auf einen Miterben zu übertragen, so ist der eingetragene Testamentsvollstreckervermerk gleichwohl nicht zu löschen, wenn durch letztwillige Verfügung gem. § 2209 S. 1 Halbs. 2 BGB die Fortdauer der Testamentsvollstreckung nach Erledigung der ihm sonst zugewiesenen Aufgaben an dem Erbteil dieses Miterben angeordnet ist
(OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2002).

Dänemark: Anwaltsgebühren

Das anwaltliche Gebührenrecht ist in verschiedenen Gebührentabellen geregelt, die von der Rechtsanwaltskammer erlassen werden.

Gebühren-/Kostentragung

Das dänische Recht kennt keinen gesonderten Kostenausspruch, mit dem die Kosten des Verfahrens einschließlich der Rechtsanwaltskosten ganz oder teilweise einer Partei auferlegt werden. Das Gericht ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet – auch ohne Antragstellung – im Urteil der obsiegenden Partei einen Pauschalbetrag zuzusprechen, der sich an den Gebührentabellen orientiert, häufig aber nicht alle Gebühren und Kosten der obsiegenden Partei deckt.

Dürftigkeitseinrede

Die Dürftigkeitseinrede kann der Erbe dann erheben, wenn die Dürftigkeit des Nachlassbestandes gegeben ist. Liegt eine völlige Überschuldung vor, d. h. ist kein Nachlass mehr vorhanden, so bleibt dem Erben die Erschöpfungseinrede. Mit der Dürftigkeitseinrede kann der Erbe sicherstellen, dass der Gläubiger nicht auf sein privates Vermögen Zugriff nehmen kann. Andererseits muss der Erbe den Nachlass an den Gläubiger herausgeben.

DDR-Erbrechtsbestimmungen

Die Bestimmungen des DDR-Erbrechts gelten für alle Erbfälle, die vor dem 03.10.1990 auf dem Gebiet der damaligen DDR eingetreten sind. Mit Ausnahme der Testamente, die von DDR-Bürgern in der Zeit vom 01.01.1976 bis zum 02.10.1990 errichtet wurden, werden alle derzeitigen Erbrechtsfälle nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt.

Demenzerkrankung, Vermögensvorsorge, Testament, Testamentsvollstreckung, Pflegevermächtnis

Der Wunsch nach einem möglichst langen Leben ist mit dem Wunsch nach einem ebenso lange währenden guten Gesundheitszustand oftmals nicht vereinbar. (Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung). “So erfreulich es ist, dass das Leben der Bundesbürger länger dauern kann – damit verbunden ist, dass gegen das Ende hin häufig Krankheiten auftreten, die im Zeitraum von 1900 – 2000 seltener waren, weil weniger Menschen bis ins hohe Alter überlebten.”

Der demografische Wandel in Deutschland zu einer überalterten Gesellschaft ist nicht mehr umzukehren. Die Zahl der alten Menschen führt dazu, dass auch die Zahl der an Demenz Erkrankten stetig steigen wird. Es gilt: “Je fortgeschrittener das Alter, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit an unterschiedlichen Arten der Demenz und körperlichen Gebrechen zu erkranken.”

Ab dem 80. Lebensjahr steigt die Zahl der Erkrankungen stark. Rund ein Drittel der über 90-Jährigen hat eine demenzielle Erkrankung. Frauen sind, da sie eine höhere Lebenserwartung (im Durchschnitt überleben weibliche Ehepartner ihre männlichen Ehepartner um 8-12 Jahre) haben, häufiger betroffen. In Deutschland werden im Jahr 2050 15 % der Gesamtbevölkerung 80 Jahre oder älter sein. Das wird bedeuten, dass bei einer Gesamtbevölkerung von dann 70 Millionen Einwohnern 2,5 bis 3,0 Millionen von Demenz betroffen sind. Heute leben in Deutschland rund 1,3 Millionen Menschen, die an Demenz erkrankt sind bei einer Gesamtbevölkerung von 80 Millionen. Erwartet wird, dass sich die Zahl der Demenz-Kranken bis 2050 verdoppeln wird. In den neuen Bundesländern, die von Alterung besonders betroffen sind, wird diese Zunahme bereits 2025 erreicht sein. Die Generationen, die sich dann als Kinder, Schwiegerkinder, Enkel oder auch als professionelle Pflegekräfte um demenziell Erkrankte kümmern könnten, wird deutlich kleiner.

In Deutschland werden etwa 70 % der rund 1,3 Millionen Menschen mit Demenz zu Hause versorgt. Überwiegend haben die Töchter der Betroffenen die Aufgabe übernommen. Die Töchter bilden mit über 40 Prozent die Mehrheit der pflegenden Angehörigen, die Ehefrauen mit 25 Prozent, die Ehemänner mit 15 Prozent und die Schwiegertöchter mit zehn Prozent.

Die Überalterung der Gesellschaft trifft Deutschland besonders im europäischen Vergleich, da die Geburtsraten hier früh eingebrochen sind. Zudem erfolgte eine Auswanderung, die höher ist als die Einwanderung, wobei die Auswanderer zur jüngeren Bevölkerungsgruppe gehören und somit der Überalterungsprozess massiv beschleunigt wird. Einwanderer sind oftmals Angehörige sozial schwächerer Gruppen und zudem im Durchschnitt älter als die Auswanderer. Die Sozialkassen müssen sich also bei stetig zunehmenden Anspruchstellern auf immer weniger zahlungskräftige Beitragszahler einstellen.

Diejenigen, die Leistungen erhalten, müssen sich auf ein reduziertes Leistungsangebot einstellen, der Staat, in Form seiner Sozialkassen, wird die Leistungen nicht mehr erbringen können. Es wird daher die Pflege von älteren Menschen im Ausland eine der Folgen sein.

Die Förderung von Pflege durch Familienangehörige, von alternativen Wohn- und Lebensformen werden in Zukunft gefordert sein.

Zusätzlich muss erbrechtlich die Pflege interessant gemacht werden, dies heißt, dass die pflegenden Personen aus dem Nachlass Vermächtnisse als Belohnung bzw. Entgelt erhalten, bzw. erhalten sollen. Da bei Abfassung des Testaments oftmals noch unbekannt ist, wer in welchem Umfang die Pflege vornimmt, wird die Erfüllung der Vermächtnisse einem Dritten übertragen.

Gerade im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten ist der Abschluss eines entsprechenden Dienstvertrages mit Lohncharakter eine Notwendigkeit.
Es müssen hierbei die steuerlichen und abgabemäßigen Vorschriften beachtet werden. Diese Lösung, wonach der Pflegende sogleich bezahlt wird, stellt die oftmals beste Lösung dar.

Denkmalschutz, denkmalgeschützte Gebäude, Erbschaftsteuerbefreiung

Gemäß § 13 Nr. 2 a ErbStG wird für Baudenkmäler, die denkmalgeschützt sind und die nachfolgenden Voraussetzungen aufweisen, eine Steuerbefreiung gewährt.

Die Steuerbefreiung wurde im Gegensatz zum bisher geltenden Erbschaftssteuerrecht von 60 auf 85% erhöht.
Mehr zum Thema Denkmalschutz, denkmalgeschützte Gebäude, Erbschaftsteuerbefreiung —>

Doppelvollmacht

Die Vorsorgevollmacht kann auch als Doppelvollmacht erteilt werden. Die Vor- und Nachteile der Bevollmächtigung einer zweiten Person sollten sorgsam abgewogen und durchdacht werden. Dem Vorteil der Arbeitsteilung und der gegenseitigen Kontrolle bzw. Vertretung im Fall der Verhinderung eines Bevollmächtigten steht eventuell die Gefahr streitiger Auseinandersetzungen zwischen den beiden Bevollmächtigten entgegen.

Drei-Zeugen-Testament

Das Drei-Zeugen-Testament stellt eine Besonderheit in Form eines Nottestaments dar. Es kann vor 3 Zeugen errichtet werden, wobei einer der Zeugen das Testament für den Erblasser schreiben muss.
Mehr zum Thema Drei-Zeugen-Testament —>

Seiten (2)12