Betreuung
Die Anordnung einer Betreuung durch das Vormundschaftsgericht setzt voraus die Volljährigkeit des Betroffenen, die Unfähigkeit des Betroffenen, seine Angelegenheiten zu besorgen (Ursache: bestimmte Erkrankungen bzw. Behinderungen) und die Erforderlichkeit der Betreuung. Die Stellung eines Antrags ist nicht erforderlich.
Betreuung – Hirnabbauprozesse
Es gibt die unterschiedlichsten Arten von Hirnabbauprozessen.
Bei krankhaften Hirnabbauprozessen kommt es zu einem Nervenzellenuntergang. Weiter wird der Hirnabbauprozess begleitet durch die Vermehrung pathologischer Substanzen im Gehirn.
Die wichtigsten Krankheitsbilder sind
- die Alzheimersche Krankheit.
- die Picksche Krankheit.
- die Parkinson-Krankheit.
- die Chorea Huntington Krankheit.
Bei all diesen vorgenannten Krankheitsbildern kommt es zu einem chronischen Verlauf. Die Nervenzelluntergänge können nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung werden für den Fall der Betreuung des Betroffenen Regelungen zur Ausgestaltung der Betreuung getroffen.
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Fragen und Antworten zum Testament für Menschen mit behinderten Angehörigen
Wie wird die Relevanz von Behindertentestamenten aufgrund der demographischen Daten eingeschätzt?
Die Zahl der Behinderten, insbesondere auch der Kinder, nimmt immer mehr zu.
Im Jahre 2003 waren es 180.000 Menschen, die eine stationäre Betreuung benötigten. Die Kosten für diese stationäre Behandlung wurden zu 90 % von der öffentlichen Hand bestritten. Diese Zahl wird sich auf ca. 210.000 im Jahre 2009 erhöhen.
Die Zahl der behinderten Menschen, die ambulante Betreuung in betreuten Wohnformen erhalten, wird im Jahr 2009 ca. 60.000 betragen.
Die Pflegeheim- und Pflegekosten erhöhen sich ständig.
Trotz Pflegeversicherung sind von den Betroffenen Zuzahlungen in Höhe von 2.000,- € bis 3.000,- € monatlich zu erbringen.
Viele Behinderte bzw. ihre Angehörige sind dazu nicht in der Lage.
Sie sind daher auf Sozialhilfe angewiesen.
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Nachlassinsolvenzverfahren, Berichtstermin, Abwahl des gerichtlich bestellten Nachlassinsolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter hat im Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage zu berichten.
Im Berichtstermin hat der Nachlassinsolvenzverwalter darzulegen, ob Aussichten bestehen, Teile des Nachlasses zu erhalten.
