Erbrecht-Themen: B

Bankkonto und Vermächtnis

Viele Testamentserrichter gehen davon aus, dass im Rahmen einer Testamentserrichtung und einer Formulierung, die lautet wie folgt:

Mein Enkel/meine Enkelin erhält vermächtnisweise mein Bankkonto/Sparkonto bei der XY-Bank/Sparkasse.

Dass dann der Enkel/die Enkelin dieses Konto erhält.

Diese Annahme ist unzutreffend. Weiterlesen

Berliner Testament und seine Überraschungen

Ausgangsfall
Die Eheleute hatten in ihrem Testament verfügt, dass nach dem Ableben des ersten Ehepartners der überlebende Ehepartner Alleinerbe sein soll. Die Eheleute haben somit eine gegenseitige Alleinerbeinsetzung vorgenommen. Nachdem aus der Ehe zwei Abkömmlinge hervorgegangen sind, haben die Eheleute bestimmt, dass nach dem Ableben des ersten Ehepartners der überlebende Ehepartner zuerst Alleinerbe ist und dass dann, nach dem Ableben beider Eheleute, beide Kinder jeweils Erben zu 1/2 sind. Weiterlesen

Betriebsübergabe gegen laufende Zahlung

Frau Ina Meier, Inhaberin eines Möbelhauses in Augsburg, will ihre Altersversorgung regeln und ihre Firmenübergabe. Sie verfügt über Ansprüche aus der Rentenversicherung in Höhe von 600,- € monatlich.

Sie möchte in der Firma auch künftig noch etwas mitentscheiden – hierzu will sie einen Beratervertrag mit ihrem Nachfolger abschließen. Gleichfalls wünscht sie, dass ein monatlicher Betrag an sie gezahlt wird.

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Bestattungskosten

In der Praxis kommt es oftmals zu Situationen, in welchen aus zeitlichen Gründen weder der Erbe noch ein Bestattungsberechtigter bzw. Totenfürsorgeverpflichteter mangels Kontakt zum Erblasser die Bestattung in Auftrag gibt. Aus dem näheren Umfeld des Erblassers, wie Freunde und Wohnungsnachbarn, kommt dann der Auftrag zur Vornahme der Bestattung. Der Auftraggeber haftet in derartigen Fällen primär dem Bestattungsunternehmen für die Bestattungskosten.
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Bestattungskosten – Kostentragung

Es ist prinzipiell zu trennen zwischen der Berechtigung, die Bestattung vorzunehmen und der Verpflichtung, die Bestattungskosten zu bezahlen.

An dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass die Bestattungsberechtigung nicht mit dem Erbrecht verbunden ist.

Neben der Bestattungsberechtigung gibt es auch eine Bestattungspflicht.
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Altersvorsorge/Bevölkerungsentwicklung

Aufgrund der negativen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wird die Vorsorge für das Alter immer entscheidender.

Die Zahl der Versterbensfälle lag im Jahr 2010 bei 859.000 Personen. Die Zahl der Versterbensfälle ist in den letzten 5 Jahren kontinuierlich gestiegen. Gleichfalls ist auch die Zahl der Geburten gestiegen von 2008 665.000 auf 2009 678.000.

Es ist allerdings so, dass die Schere zwischen Geburten und Versterbensfälle weiter aufgehen wird, da der Anstieg bei den Sterbefällen höher ausfällt, als bei den Geburten. Derzeit liegt die Zahl der Versterbensfalle um 181.000 höher als die Zahl der Geburten mit steigender Tendenz.

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Bereitschaft einer letztwilligen Verfügung

Laufende Studie über die Bereitschaft einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) Vorsorgevollmachten zu errichten in Bayern 2005, 2006, 2007

Es wurden folgende Positionen in den drei Jahren abgefragt:

  • Haben Sie ein Testament?
  • Haben Sie sich mit der Erstellung einer letztwilligen Verfügung beschäftigt?
  • Welche Informationsquellen haben Sie benutzt?
  • Erstellung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
  • Haben Sie Rechtsberatung bei der Erstellung der letztwilligen Verfügung bzw. der Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung in Anspruch genommen?

Es wurde unterschieden zwischen den befragten Gruppen (ca. 3000 Personen)

a) Besucher von Informationsveranstaltungen
b) Befragung bei allgemeinen Messeveranstaltungen
c) Erhebungen bei Anwaltskanzleien

Download Studie (.pdf)

Bestattungskosten tragen Kinder auch bei Erbausschlagung

Urteil im Volltext
Urteil des VGH Mannheim vom 19.10.2004

Leitsatz:
Es ist vefassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber eine Bestattungspflicht für volljährige Kinder des Verstorbenen und dementsprechend eine Pflicht zur Kostenerstattung in den Fällen, in denen die zuständige Behörde die Beststattung in rechtlich zulässiger Weise selbst veranlasst hat, ohne Einschränkung normiert hat. Eine Pflicht, im Bestattungsgesetz eine Ausnahme hiervon, etwa bei gestörten Familienverhältnissen, vorzusehen, besteht unter Berücksichtigung der Kostenübernahmeregelung des § 15 BSHG von Verfassung wegen nicht (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtssprechung, vgl. Urteil vom 5.12.1996 – 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 313 ff..; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 – 5 C 2/03 – zur Auslegung von § 15 BSHG.

Behindertentestament – Handicap-Testament

Durch das Inkrafttreten zum 01.01.2003 des „Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (GSig) bzw. die Reform des Sozialrechts zum 01.01.2005 bzw. nunmehr Eingliederung in SGB XII haben sich keine grundlegenden rechtlichen Änderungen in Bezug auf das Behindertentestament – Handicap-Testament ergeben, da der jeweils Betroffene zunächst sein eigenes Vermögen verwerten muss.

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Behindertentestament (Handicap-Testament): Unnachrang Sozialhilfe

Das OFG Saarland hat in seinem Urteil vom 17.03.2006, Az: 3 R 2/05, veröffentlicht in ZErb 2006, 275 entschieden, dass ein behindertes Kind, welches Eingliederungshilfe in Form von Übernahme der Kosten seiner vollstationären Unterbringung begehrt, nicht unter dem Gesichtspunkt des Nachranggrundsatzes der Sozialhilfe darauf verwiesen werden darf, einen ihm vererbten Nachlass, hinsichtlich dem Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, als Vermögen zu verwerten, selbst wenn der Erblasser Testamentsvollstreckung für die Lebensdauer des behinderten Kindes angeordnet hat und eine „sozialhilfeunschädliche“ Verwendung des Nachlasses zur Auflage gemacht wurde.

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Betreuung – Hirnabbauprozesse

Es gibt die unterschiedlichsten Arten von Hirnabbauprozessen.

Bei krankhaften Hirnabbauprozessen kommt es zu einem Nervenzellenuntergang. Weiter wird der Hirnabbauprozess begleitet durch die Vermehrung pathologischer Substanzen im Gehirn.

Die wichtigsten Krankheitsbilder sind

  • die Alzheimersche Krankheit.
  • die Picksche Krankheit.
  • die Parkinson-Krankheit.
  • die Chorea Huntington Krankheit.

Bei all diesen vorgenannten Krankheitsbildern kommt es zu einem chronischen Verlauf. Die Nervenzelluntergänge können nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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Bestattungsverpflichtung

Die Verpflichtung zur Bestattung trifft grundsätzlich die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Sind Angehörige nicht bekannt, werden die Bestattungskosten von der zuständigen Gemeinde übernommen. Im Übrigen werden die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung vom Erben getragen, wobei die Kosten als Nachlassverbindlichkeit gelten.

Fragen und Antworten zum Testament für Menschen mit behinderten Angehörigen

Wie wird die Relevanz von Behindertentestamenten aufgrund der demographischen Daten eingeschätzt?

Die Zahl der Behinderten, insbesondere auch der Kinder, nimmt immer mehr zu.

Im Jahre 2003 waren es 180.000 Menschen, die eine stationäre Betreuung benötigten. Die Kosten für diese stationäre Behandlung wurden zu 90 % von der öffentlichen Hand bestritten. Diese Zahl wird sich auf ca. 210.000 im Jahre 2009 erhöhen.

Die Zahl der behinderten Menschen, die ambulante Betreuung in betreuten Wohnformen erhalten, wird im Jahr 2009 ca. 60.000 betragen.

Die Pflegeheim- und Pflegekosten erhöhen sich ständig.

Trotz Pflegeversicherung sind von den Betroffenen Zuzahlungen in Höhe von 2.000,- € bis 3.000,- € monatlich zu erbringen.

Viele Behinderte bzw. ihre Angehörige sind dazu nicht in der Lage.

Sie sind daher auf Sozialhilfe angewiesen.
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Böswillige Schenkung

Eine böswillige Schenkung liegt dann vor, wenn der Erblasser eine Schenkung in der Absicht gemacht hat, den Erben/Vertragserben zu beeinträchtigen. Im Falle einer Rechtsbeeinträchtigung kann dann der Erbe vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks verlangen.
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Bekanntmachung

Der Versteigerungstermin wird im Amtsblatt des jeweiligen Amtsgerichts bekannt gemacht. Die Bekanntmachung enthält:
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Betreuung

Die Anordnung einer Betreuung durch das Vormundschaftsgericht setzt voraus die Volljährigkeit des Betroffenen, die Unfähigkeit des Betroffenen, seine Angelegenheiten zu besorgen (Ursache: bestimmte Erkrankungen bzw. Behinderungen) und die Erforderlichkeit der Betreuung. Die Stellung eines Antrags ist nicht erforderlich.

Betreuer

Als Betreuer kommen zum Beispiel in Betracht ehrenamtlich tätige Einzelpersonen wie Verwandte, Freunde, Rechtsanwälte, Behördenbetreuer, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Der Betreuer ist gesetzlicher Vertreter des Betreuten.

Behindertentestament

Um den Rückgriff des Sozialhilfeträgers beim behinderten Kind zu vermeiden, können die Eltern eine besondere Testamentsgestaltung wie Vor- und Nacherbschaft vornehmen, damit dem Kind zwar nicht das Vermögen an sich, jedoch letztlich die Nutzung daraus bleibt. Hinzu kommt die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dergestalt, dass der Testamentsvollstrecker dem behinderten Kind die Nutznießung an der Vorerbschaft zukommen lässt. Durch geschickte Abfassung des Behindertentestaments kann dem behinderten Kind mit Hilfe regelmäßiger konkreter Zuwendungen ermöglicht werden, unabhängig von der Sozialhilfe Erleichterungen im täglichen Leben zu erlangen.

Berliner Testament

Beim „Berliner Testament“ wird der Ehegatte zum Vollerben und die ehegemeinschaftlichen Kinder oder Dritte als Schlusserben eingesetzt.
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