Altersvorsorge/Bevölkerungsentwicklung
Aufgrund der negativen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wird die Vorsorge für das Alter immer entscheidender.
Die Zahl der Versterbensfälle lag im Jahr 2010 bei 859.000 Personen. Die Zahl der Versterbensfälle ist in den letzten 5 Jahren kontinuierlich gestiegen. Gleichfalls ist auch die Zahl der Geburten gestiegen von 2008 665.000 auf 2009 678.000.
Es ist allerdings so, dass die Schere zwischen Geburten und Versterbensfälle weiter aufgehen wird, da der Anstieg bei den Sterbefällen höher ausfällt, als bei den Geburten. Derzeit liegt die Zahl der Versterbensfalle um 181.000 höher als die Zahl der Geburten mit steigender Tendenz.
Mehr zum Thema Altersvorsorge/Bevölkerungsentwicklung —>
Bankkonten in der Schweiz, Erbfall
Oftmals vermuten Erben, dass der Erblasser Konten oder Depots in der Schweiz hatte, ohne dass sie konkrete Anhaltspunkte haben. Wie müssen dann die Erben in einer derartigen Angelegenheit vorgehen?
Mehr zum Thema Bankkonten in der Schweiz, Erbfall —>
Böswillige Schenkung
Eine böswillige Schenkung liegt dann vor, wenn der Erblasser eine Schenkung in der Absicht gemacht hat, den Erben/Vertragserben zu beeinträchtigen. Im Falle einer Rechtsbeeinträchtigung kann dann der Erbe vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks verlangen.
Mehr zum Thema Böswillige Schenkung —>
Behindertentestament
Um den Rückgriff des Sozialhilfeträgers beim behinderten Kind zu vermeiden, können die Eltern eine besondere Testamentsgestaltung wie Vor- und Nacherbschaft vornehmen, damit dem Kind zwar nicht das Vermögen an sich, jedoch letztlich die Nutzung daraus bleibt. Hinzu kommt die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dergestalt, dass der Testamentsvollstrecker dem behinderten Kind die Nutznießung an der Vorerbschaft zukommen lässt. Durch geschickte Abfassung des Behindertentestaments kann dem behinderten Kind mit Hilfe regelmäßiger konkreter Zuwendungen ermöglicht werden, unabhängig von der Sozialhilfe Erleichterungen im täglichen Leben zu erlangen.
Bekanntmachung
Der Versteigerungstermin wird im Amtsblatt des jeweiligen Amtsgerichts bekannt gemacht. Die Bekanntmachung enthält:
Mehr zum Thema Bekanntmachung —>
Belgien: Anwaltsgebühren
In Belgien besteht keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, so dass eine Honorarvereinbarung vor Beauftragung empfohlen wird. Das übliche Rechtsanwaltshonorar beziffert sich auf 10% bis 15% des Streitwerts, bei hohen Streitwerten auch niedriger.
Gebühren-/Kostentragung
In Gerichtsverfahren hat die unterlegene Partei ausschließlich die Gerichtskosten zu tragen. Die Rechtsanwaltskosten trägt – auch die obsiegende Partei – jede Partei selbst, sofern diese nicht gesondert als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Berliner Testament
Beim “Berliner Testament” wird der Ehegatte zum Vollerben und die ehegemeinschaftlichen Kinder oder Dritte als Schlusserben eingesetzt.
Mehr zum Thema Berliner Testament —>
Bestattungskosten – Kostentragung
Es ist prinzipiell zu trennen zwischen der Berechtigung, die Bestattung vorzunehmen und der Verpflichtung, die Bestattungskosten zu bezahlen.
An dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass die Bestattungsberechtigung nicht mit dem Erbrecht verbunden ist.
Neben der Bestattungsberechtigung gibt es auch eine Bestattungspflicht.
Mehr zum Thema Bestattungskosten – Kostentragung —>
Bestattungsverpflichtung
Die Verpflichtung zur Bestattung trifft grundsätzlich die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Sind Angehörige nicht bekannt, werden die Bestattungskosten von der zuständigen Gemeinde übernommen. Im Übrigen werden die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung vom Erben getragen, wobei die Kosten als Nachlassverbindlichkeit gelten.
Betreuer
Als Betreuer kommen zum Beispiel in Betracht ehrenamtlich tätige Einzelpersonen wie Verwandte, Freunde, Rechtsanwälte, Behördenbetreuer, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Der Betreuer ist gesetzlicher Vertreter des Betreuten.
