Irland: Anwaltsgebühren
Es gibt keine allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die Berechnung der Anwaltshonorare. Früher bestehende Regelungen wurden durch den Competition Act von 1991 beseitigt. Der Solicitor vereinbart mit seinen Mandanten die Berechnungsgrundlage für die Honorarbestimmung. Die einfachste Berechnungsart folgt dem für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Zeitaufwand, Bei seiner Abrechnung wird der Solicitor neben dem Zeitaufwand insbesondere die Schwierigkeit und Eilbedürftigkeit eines Auftrages berücksichtigen. Gemäß dem Solicitors (Amendment) Act von 1994 sind die Solicitors seit Februar 1995 verpflichtet, ihre Mandanten umgehend schriftlich über die anfallenden bzw. voraussichtlich anfallenden Kosten oder zumindest über die Berechnungsgrundlage der Kosten und Gebühren zu informieren.
Ist der Mandant mit der Abrechnung seines Solicitors nicht einverstanden, so kann er diese in streitigen Angelegenheiten dem Taxing Master des High Court zur Überprüfung vorlegen; in außergerichtlichen Angelegenheiten kann entweder die Law Society oder der Taxing Master mit der Überprüfung beauftragt werden, was in der Regel mit weiteren Kosten verbunden ist. Der Soiicitor kann das ihm von einem säumigen Mandanten geschuldete Honorar als vertraglich geschuldetes Entgelt beitreiben. Jeder Mandant kann von der Law Society verlangen, dass sie seiner Beschwerde über erhöhte Gebührenforderung nachgeht.
Auch das Honorar des Barristers ist gesetzlich nicht geregelt und muss im Einzelfall vereinbart werden. Die auf Seiten des Barrister angefallenen Kosten werden dem Mandanten vom Soiicitor nach Erledigung des Mandats in Rechnung gestellt. In umfangreicheren und langwierigeren Angelegenheiten können Soiicitor und Barrister dem Mandanten auch Zwischenabrechnungen stellen. Ein Barrister rechnet für sämtliche Beratungen, für die von ihm verfassten Entwürfe und Schriftsätze sowie für schriftliche Stellungnahmen und Gutachten ab. Für die Vorbereitung der gerichtlichen Verhandlung und den ersten Tag des Auftretens vor Gerichts ist ein brieffee und für jeden nachfolgenden Verhandlungstag ein refresher fee geschuldet. Im Streitfalle kann auch die Honorarabrechnung eines Barristers einer Überprüfung unterworfen werden.
Kostenrisiko
Der Soiicitor berät den Mandanten über die mit den einzelnen Verfahrensschritten verbundenen Kosten. Dagegen zählen Auskünfte über Kosten zumeist nicht zu den Aufgaben eines Barristers. Mit der Veranschlagung und der Überprüfung von Kosten können Legal cost accountants beauftragt werden. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten berechnen diese für ihre Tätigkeit zumeist ein Honorar in Höhe von 10% des geforderten Betrages.
Islamisches Erbrecht / Ägypten / Vermächtnis
Das Vermächtnis nach ägyptischem Recht, welches bis 1/3 des Nachlasses umfassen kann, hat im Gegensatz zum deutschen Recht unmittelbare dingliche Wirkung, d. h., dass der Vermächtnisnehmer unmittelbar den Gegenstand erwirkt.
So kann z. B. selbstverständlich eine Ehefrau christlichen Glaubens von ihrem Ehemann, der Ägypter muslimischen Glaubens ist, nach islamischem Recht in der Ausprägung ägyptischen Rechts die Ehewohnung über das Vermächtnis erhalten.
Internetveröffentlichungen stellen oftmals nur auf das Erbrecht in Bezug auf Erbfolge ab und übersehen vermächtnisweise Regelungen.
Italien: Anwaltsgebühren
Obwohl es Honorar- und Gebührentabellen gibt, ist das Honorar des Awocato nicht nur von Streitwerten abhängig, sondern auch von leistungsbezogenen Kriterien, so dass die Höhe des Honorars nicht im voraus kalkulierbar ist.
Gebühren-/ Kostentragung
In gerichtlichen Verfahren trägt die unterlegene Partei grundsätzlich die Prozesskosten der obsiegenden Partei, wobei die obsiegenden Partei die Kosten ihres Awocato im Rahmen der vorgerichtlichen Tätigkeit (z.B. Verhandlungen, Ortstermine, Übersetzungen) selbst zu tragen hat (spese irrepetibili).
Luxemburg: Anwaltsgebühren
Im Großherzogtum Luxemburg gibt es keine allgemein verbindliche Richtschnur für die Berechnung des dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit geschuldetes Honorars. Empfehlungen des Conseil de l’ordre gelten als allgemeine Richtlinie.
Der Mandant kann gegen eine ihm erteilte Honorarrechnung Beschwerde zum Conseil de l’Ordre einlegen, welcher für die Gebührenfestsetzung zuständig ist.
Die Gebührenfestsetzung des Conseil de l’Ordre ist für den Mandanten nicht notwendigerweise bindend; falls Streitigkeiten entstehen, kann sich der Mandant immer noch an das zuständige Gericht wenden. Der Rechtsanwalt ist hingegen an die Festsetzung des Conseil de l’ordre bzw. an die Entscheidung des Gerichts gebunden.
Nachlassinsolvenzverfahren, Berichtstermin, Abwahl des gerichtlich bestellten Nachlassinsolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter hat im Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage zu berichten.
Im Berichtstermin hat der Nachlassinsolvenzverwalter darzulegen, ob Aussichten bestehen, Teile des Nachlasses zu erhalten.
Niederlande: Anwaltsgebühren
Eine einheitliche Gebührenordnung ist in den Niederlanden unbekannt. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Stunden, wobei sich die Höhe des Stundensatzes an der Schwierigkeit des Verfahrens, der Höhe des Streitwertes und der Qualifikation des Anwaltes orientiert. Honorarvereinbarungen sind standesrechtlich zulässig.
Gebühren/Kostentragung
Selbst im Falle des Obsiegens ist regelmäßig ein Teil der Anwalts- und Gerichtskosten vom Mandanten zu tragen.
Portugal: Anwaltsgebühren
Eine gesetzliche Gebührenordnung ist in Portugal nicht vorhanden. Die Höhe des Anwaltshonorars ist damit eine Frage individueller Vereinbarung. Unzulässig ist ausschließlich ein Erfolgshonorar. Der Abschluss einer Honorarvereinbarung wird dringend empfohlen.
Gebühren-/Kostentragung
Die unterliegende Partei muss grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Gerichtsgebühren tragen. Die außergerichtlichen Kosten, d.h. das Honorar des Rechtsanwalts, trägt jede Partei selbst.
Schweden: Anwaltsgebühren
Der Anwalt ist berechtigt seine Gebühren abhängig von Schwierigkeit, zeitlichem Umfang und Dringlichkeit des Mandats frei zu bestimmen. Auch bei Vereinbarung eines Stundenhonorars kann der Anwalt auf der Grundlage vorstehender Kriterien die Schlussrechnung um einen Pauschalbetrag erhöhen.
Abschlagszahlungen während eines laufenden Mandats dürfen nur erhoben werden, wenn diese verabredet sind. Bei Streitigkeiten über die Höhe des Honorars entscheidet auf Antrag die “Schiedsdeputation” des Anwaltsbundes.
Gebühren-/Kostentragung
Die unterlegene Partei trägt regelmäßig die Prozess- und Anwaltskosten des Gegners.
Spanien: Anwaltsgebühren
Die Anwaltsgebühren werden in Ermangelung einer Gebührentabelle frei vereinbart, meist auf der Basis von Stundensätzen. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist unzulässig.
Gebühren-/Kostentragung
Die unterlegene Partei trägt im Zivilprozess grundsätzlich die Kosten des Verfahrens.
Vorsorgevollmacht, Altersvorsorgevollmacht
Achtung unbrauchbare Formularsätze im Internet.
Es ist im hohen Umfang nunmehr feststellbar, dass immer mehr vollkommen unbrauchbare Altersvorsorgevollmachtsformulare von verschiedenen Organisationen im Internet veröffentlicht werden.
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