Erbrecht-ABC

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Auflage

Eine Auflage ist eine Verpflichtung, die testamentarisch einem Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegt wird.

Im Gegensatz zum Vermächtnis kann jedoch der Begünstigte diese Leistung vom verpflichteten Erben nicht erzwingen und damit auch gerichtlich nicht einfordern. Wird die Auflage nicht erfüllt, stehen dem Begünstigten auch keine Schadensersatzansprüche zu. Abhilfe kann geschaffen werden, indem ein Testamentsvollstrecker im Testament eingesetzt wird, der sich um die Erfüllung der Auflage kümmert.